FAQ’s zur neuen eKFV Verordnung
Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur) hat kürzlich, unserer Meinung nach, eine durchaus hilfreiche FAQ’S zusammengestellt. Diese beantwortet viele immer wieder gestellte Fragen zur neuen eKFV Verordnung.
Die Seite ist hier zu finden:
Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten
Infos zur EKFV
Auf das wesentliche reduziert, bedeutet die EKFV, dass E-Scooter, die ALLE, folgenden Merkmale aufweisen:
- max. Geschwindigkeit 20 km/h
- 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie
- Frontstrahler aus der K-Kategorie
- Rückstrahler aus der Z Kategorie
- eine Lenkstange
- KEINEN Sitz
- ein Typenschild mit ABE Nr. UND dem Aufdruck „Elektrokleinstfahrzeug“
- max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
- max. 55kg Gewicht
ganz wichtig: GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert werden, dürfen nach Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
SXT mit eKFV
SXT mit eKFV
Scooter mit STVZO
SXT mit eKFV