Die „125er“ werden elektrisch!
Die „kleinen“ 45er Elektroroller sind aus dem innerstädtischen Verkehr nicht mehr wegzudenken. Aber auch bei der nächst höheren Zweirad-Klasse, den 125er Leichtkrafträdern, hat die E-Roller-Elektrifizierung längst eingesetzt.
Mehr Leistung, ausreichende Reichweite, Geschwindigkeiten bis 80 km/h oder sogar 100 km/h machen Lust auf modernes Zweiradfahren, auch über die Stadtgrenzen hinaus.
Zum Fahren der 125er E-Roller reicht der Führerschein A1, Autofahrer die älter als 25 Jahre sind und schon länger als 5 Jahre den Autoführerschein besitzen, können diesen auf einfache Art auf den Führerschein B196 erweitern.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 Stunden in Theorie und 5 Stunden in der Praxis. Es muss keine Prüfung absolviert werden.
Nachdem Sie die Fahrstunden absolviert haben wird ihr Führerschein auf die Klasse A1 erweitert und Sie dürfen 125er Elektroroller fahren. - Die Kosten für die Führerscheinerweiterung betragen je nach Fahrschule 700 – 900 Euro. Für noch mehr Informationen zur Führerscheinerweiterung kontaktieren Sie am besten Ihre örtliche Fahrschule.
Diejenigen, die ihren Führerschein der Klasse 2,3 oder 4 vor dem 1.4.1980 gemacht hatten dürfen ohne Einschränkungen einfach losfahren.