Infos zur EKFV
Auf das wesentliche reduziert, bedeutet die EKFV, dass E-Scooter, die ALLE, folgenden Merkmale aufweisen:
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- max. Geschwindigkeit 20 km/h
- 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie
- Frontstrahler aus der K-Kategorie
- Rückstrahler aus der Z Kategorie
- eine Lenkstange
- KEINEN Sitz
- ein Typenschild mit ABE Nr. UND dem Aufdruck „Elektrokleinstfahrzeug“
- max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
- max. 55kg Gewicht
ganz wichtig: GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert werden, dürfen nach Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.