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Infos zur EKFV

Auf das wesentliche reduziert, bedeutet die EKFV, dass E-Scooter, die ALLE, folgenden Merkmale aufweisen:

    • max. Geschwindigkeit 20 km/h
    • 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen
    • Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie
    • Frontstrahler aus der K-Kategorie
    • Rückstrahler aus der Z Kategorie
    • eine Lenkstange
    • KEINEN Sitz
    • ein Typenschild mit ABE Nr. UND dem Aufdruck “Elektrokleinstfahrzeug”
    • max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
    • max. 55kg Gewicht

ganz wichtig: GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert werden, dürfen nach Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

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